In Kroatien benötigt man für Freizeitfahrten mit Booten den amtlichen Bootsführerschein Kategorie B. Umgangssprachlich das bekannte Kroatische Küstenpatent. Es gibt eine Neuigkeit bei diesem Führerschein, die aber bisher wenig beachtet wurde obwohl sie bereits seit 2020 gilt.
Der kroatische Bootsführerschein Kategorie B ermöglichte es bisher Sport- und Freizeitskippern, Jet-Skis, Segelyachten, Katamarane und Motorboote bis maximal 30 GT (Gross Tonage, int. Volumenberechnung) unter Maschine über 2,50 Meter Länge ohne Einschränkungen auf dem Wasser zu bewegen. Voraussetzung ist, dass der Schiffsführer mindestens 18 Jahre alt ist, nicht mehr als 12 Passagiere befördert werden. Das Boot darf sich ausschließlich in der sogenannten Schifffahrtszone III bewegen.
Die Schifffahrtszone III schließt dabei die internationale Schifffahrt ein, das heißt, alle Gewässer, die vom Meer aus zugänglich sind, mit einer Entfernungsbegrenzung von 12 Seemeilen, gerechnet von der nächstgelegenen Küste oder Insel aus. Die nur theoretische Prüfung für den Bootsführerschein können Personen ab einem Alter von 16 Jahren ablegen. Bis zum Erreichen des Alters von 18 Jahren ist die Motorleistung dann aber auf 15 kW/ 20,4 PS eingeschränkt.
Im kroatischen Küstenpatent ist der Funkschein (UKW-Sprechfunk) enthalten. Da für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge Seefunk vorgeschrieben ist, wird beim Chartern immer auch ein Funkschein verlangt.
Die kleine aber wichtige Änderung des Geltungsbereiches dieses Führerscheins hat es bereits 2020 gegeben. Nach der neuen Änderung können Sportskipper der „Kategorie B“ Boote bis zu einer Länge von 18 Metern (anstelle der bisherigen 30 GT) steuern.
Was auf den ersten Blick nicht besonders aufregend klingt, kann gravierende Folgen für den Skipper haben, wenn er nämlich die Voraussetzungen der geänderten Lizenz – absichtlich oder unabsichtlich, aus Nichtwissen – nicht erfüllt, denn: hier drohen unter Umständen saftige Bußgelder.
Grundlage der Änderung ist im Kern Folgendes: Bisher war die Größe der Boote, welche mit der „Kategorie B“-Lizenz bewegt werden dürfen, auf 30 GT begrenzt. Die dimensionslose Zahl Bruttoraumzahl (BRZ), engl.: Gross-Tonnage (GT), bezeichnet die Volumengröße eines Schiffes. Wichtig ist diese Volumenberechnung bei Gebühren für Hafennutzung, Kanal- oder Schleusendurchfahrt und Lotsen.
In der Praxis definieren Bootshersteller und Zertifizierungsbehörden in verschiedenen Ländern die GT auf unterschiedliche Art und Weise, was zu vielen Missverständnissen führen kann. Um Klarheit in die Regelung zu bringen, änderte die zuständige kroatische Behörde nun die Vorschrift. Der Bootsführerschein der „Kategorie B“ ermöglicht es nun, Boote bis zu 18 Metern Länge zu steuern, anstatt bis zu 30 GT.
Grundlage für die Änderungen ist eine neue „Verordnung über Boote, Schiffe und Yachten“ (Pravilnik o brodicama, čamcima i jahtama), die bereits in Kraft getreten ist. Zwar wurde die betreffende Verordnung bereits im Jahr 2020 wirksam, aufgrund von COVID-19 nahm aber kaum jemand Notiz davon.
Konkret wurden (in Artikel 48 (2) der Vorschrift die Wörter „30 BT“ (GT) durch „18 m“ ersetzt. Das bedeutet, dass alle, die die Prüfung für diesen Führerschein seit 2020 erfolgreich abgelegt haben, nun beim Steuern größerer Boote besonders vorsichtig sein müssen, denn ausschlaggebend ist ab sofort nicht mehr die GT / BRZ, sondern ausschließlich die Länge über Alles des Bootes oder der Yacht, die 18 Meter nicht überschreiten darf.